Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 

Die Bestellung ist für den Verkäufer verbindlich. Erklärt der Verkäufer nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Zugang der Bestellung, dass er die Bestellung ablehnt, gilt dieses Schweigen als Annahme.
Der Kaufvertrag kommt zu den in dieser Bestellung enthaltenen Bedingungen zustande. Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestimmungen des Kunden sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er aufgrund von Produktionsschwierigkeiten im Herstellerwerk, Schwierigkeiten beim Transport vom Herstellerwerk zum Vertragshändler oder aufgrund der Nichteinhaltung von Zusagen seines Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, den Kaufgegenstand dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nur, wenn der Verkäufer das vom Käufer bestellte Fahrzeug seinerseits tatsächlich bestellt hat und den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Der Verkäufer wird etwaige Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten.


II. Preise 

Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ab Mönchengladbach ohne Skonto und sonstige Nachlässe.


III. Zahlungsbedingungen 

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Die Zahlung hat bargeldlos wie folgt zu erfolgen:
Banküberweisung: der zu überweisende Betrag muss spätestens 2 Tage vor der Fahrzeugübergabe auf dem Konto des Autocentrum Rheydt eingegangen sein.
Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck) oder
Scheck mit Scheckbestätigung inklusive unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank, ohne banküblichen Vorbehalt.
Bargeldzahlungen sind nach vorheriger Absprache möglich.


IV. Liefertermin / Lieferumfang 

Der verbindliche oder unverbindliche Liefertermin wird vom Verkäufer mit der Bereitstellung des Kaufgegenstandes im Auslieferungslager in Mönchengladbach erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn im Endpreis die Kosten für den Transport bis zum Wohnort des Käufers enthalten sind. Ist dem Verkäufer aus organisatorischen Gründen eine Hauslieferung nicht möglich, so ist mit der Bereitstellung des Fahrzeuges in Mönchengladbach der Liefertermin erfüllt. Der Käufer muss in diesem Fall das Fahrzeug in Mönchengladbach abholen und sich die unter IV. "Abnahme/Rücknahme" behandelten Fristen halten.
Wird ein verbindlicher Liefertermin durch den Verkäufer um mehr als 21 Tage überschritten, kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu liefern. Nach dem Ablauf der gesetzten Nachfrist kann der Käufer schriftlich die Annnahme des Kaufgegenstandes ablehnen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wird ein unverbindlicher Liefertermin durch den Verkäufer von mehr als 45 Tagen überschritten, kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 20 Tagen zu liefern. Nach dem Ablauf der gesetzten Nachfrist kann der Käufer schriftlich die Abnahme des Kaufgegenstandes ablehnen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Schadenersatz wegen Nichteinhaltung des Liefertermins steht dem Käufer nur zu, wenn der Verkäufer aus betriebsinternen Gründen den um die jeweilige Nachfrist verlängerten Liefertermin nicht einhält. Der Käufer kann keinen Schadenersatz wegen eines nicht eingehaltenen Liefertermins geltend machen, wenn der Verkäufer den nicht eingehaltenen Liefertermin nicht direkt zu vertreten hat. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Fällen : Produktionsschwierigkeiten im Herstellerwerk und dadurch verlängerte Lieferzeiten, Schwierigkeiten beim Transport vom Herstellerwerk zum Vertragshändler im Ausland sowie Lieferverzögerungen, die der Vertragshändler im Ausland oder eine Spedition zu vertreten hat, die das Fahrzeug aus dem Ausland abholen. Macht der Käufer einen Schadenersatzanspruch geltend, bleibt der Anspruch auf Lieferung ausgeschlossen. Ein Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe von 5 % des Kaufpreises geltend gemacht werden, soweit der Käufer einen direkten Schaden nachweist.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs-Störungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termine oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termin und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellerwerks bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Ein EU Import-Fahrzeug ist auch dann als Neufahrzeug zu bewerten, wenn es im Ausland eine Tageszulassung hatte, jedoch bisher die normalen Auslieferungskilometer von bis zu circa 400 Kilometer nicht überschritten hat.
Der Lieferumfang beinhaltet TÜV- und AU-Abnahme, Hersteller-Garantieheft, EU Zulassungspapiere sowie das Handbuch der Betriebsanleitung der jeweiligen Landessprache des Ursprungslandes.


V. Abnahme / Rücknahme 

Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen rechten Gebrauch machen.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige - auch durch Zahlungsunpünklichkeit - im Rückstand, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und danach Schadensersatz statt der Leistung verlangen und über das Kraftfahrzeug frei verfügen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat oder zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Verlangt der Verkäufer infolge Nichtabnahme einen Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Nimmt der Verkäufer aufgrund einer entsprechenden Bitte des Käufers das Fahrzeug zurück, ist er berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer eine Abnutzungspauschale in Höhe von € 0,65 zu verlangen.


VI. Gewährleistung 

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.
Der Käufer ist bei Lieferung einer mangelhaften Sache nicht berechtigt Ersatzlieferung zu verlangen, wenn er die gekaufte Sache trotz Kenntnis vom Mangel und der Möglichkeit eine Ersatzlieferung zu verlangen während eines Zeitraumes von 6 Monaten genutzt hat.

Die mit der Nachbesserung entstandenen Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten hat der Verkäufer nur zu tragen, sofern der Käufer das Kraftfahrzeug nicht an einen anderen Ort verbracht hat als den, an dem er zur Zeit des Zustandekommens des Kaufvertrages seinen Sitz hatte.
Führt der Verkäufer Gewährleistungsarbeiten aus, so gehen ausgetauschte Teile in das Eigentum des Verkäufers über. Durch die Instandsetzung bzw. den Austausch von Teilen werden keine neuen Gewährleistungsfristen in Gang gesetzt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Fehler oder Schaden am Kaufgegenstand durch einen der nachfolgenden Umstände entstanden ist :

Natürliche Abnutzung

Der Kaufgegenstand ist unsachgemäß oder missbräuchlich behandelt oder überbeansprucht worden, zum Beispiel zu Motorsportzwecken benutzt worden

In den Kaufgegenstand sind Teile eingebaut worden, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat

Der Kaufgegenstand ist in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden

Der Käufer hat das Fahrzeug durch eine nicht vom Fahrzeughersteller autorisierte Werkstatt warten oder instand setzen lassen oder der Käufer hat die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt


VII. Eigentumsvorbehalt 

Der Kaufgegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand zurück zu nehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hatte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befügt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung sowie Veränderungen am Fahrzeug nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand weiter, so tritt er bereits jetzt seine zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf.
Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt er hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an den Verkäufer ab.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, auch durch Zwangsmassnahmen hinsichtlich eines Grundstückes, auf dem sich der Kaufgegenstand befindet, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und den Verkäufer in jeder zumutbaren Weise bei seiner Intervention zu unterstützen. Alle Ersatzansprüche, die dem Käufer durch Zugriff Dritter auf den Vorbehaltsgegenstand erwachsen sollten, werden schon jetzt an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer trägt die Kosten für alle Maßnahmen zur Behebung derartiger Eingriffe Dritter.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu.
Der Kraftfahrzeugbrief kann dem Käufer circa eine Woche vor der Abholung des Fahrzeugs ausschließlich zu Zwecken der Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.


VIII. Haftung 

Der Verkäufer haftet für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. In diesem Fall ist der Schaden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. 


IX. Schlussbestimmungen 

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Verkäufers
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt vielmehr als von Anfang an vereinbart eine Regelung, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommt und von der angenommen werden kann, dass sie die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke.


Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Eingang des Bestätigungsschreibens gemäß § 2 dieses Vertrages durch den Vermittler beim Auftraggeber.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Autocentrum Rheydt 
D – 41239 Mönchengladbach , Dahlenerstr. 308
Tel.: 02166/3680, Fax.: 02166/3689 
email: dstrybosch@yahoo.de, URL: http://www.eurocar-mg.com


Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Die
Herausgabe erfolgt auf Ihre Kosten, Sie die Kaufpreiszahlung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass das bereitgestellte Fahrzeug nicht dem bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben.
Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag
vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.

Autocentrum Rheydt

Seit nunmehr 18 Jahren bemühen wir uns sehr, Ihnen bestmöglichen Kundenservice zu bieten.Unsere Gebrauchtwagen sind grundsätzlich topgepflegt und technisch Meister geprüft. Wir nehmen Ihren "Alten" (nicht Ihren Mann) zu sehr guten Konditionen in Zahlung. Unsere Spezialität: Ratenzahlung auch bei negativer Schufa, aber natürlich auch klassische Finanzierung über die Bank.

Kontakt

Dahlener Str. 308
41239 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0) 2166 3680
Fax: +49 (0) 2166 3689
E-Mail: info@eurocar-mg.com

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